• Schlesingerstraße 26, 97437 Haßfurt, Tel. 09521 950460

UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen aus allen Bereichen in den unten aufgelisteten Kernbereichen. Unser Team verfügt eine langjährige Erfahrung.

Der Bereich Familienrecht wird in unserer Kanzlei durch Fachanwalt Tilman Fischer bearbeitet. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Scheidungen deutlich zugenommen und der Spruch “bis das der Tod Euch scheidet” längst seine Bedeutung verloren. Doch nur in den wenigsten Fällen läuft eine Scheidung ohne Probleme ab. So sind viele Fragen zu klären, die meist auf emotionaler Ebene diskutiert werden. Fachanwalt Fischer steht Ihnen in dieser Situation kompetent zur Seite und sorgt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Aber nicht nur bei Scheidungsfragen steht Ihnen Tilman Fischer als Rechtsanwalt bei, auch bei Fragen zum Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht und allen weiteren Teilbereichen des Familienrechts gilt er seit Jahren als erfahrener Rechtsanwalt.

Besonders bei Scheidungsverfahren sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Herr Fischer gestaltet mit Ihnen gemeinsam gerne Ihre Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Tilman Fischer ist sei Jahren Ansprechpartner für alle verkehrsrechtlichen Probleme wie:

Unfallregulierung: Wenn es gekracht hat und der erste Schock verdaut ist, treten in vielen Fällen erst die richtigen Probleme/Fragen auf. Wer bezahlt? Bekomme ich einen Leihwagen? uvm. Freilich strebt man zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Versicherungen an. Des Weiteren muss geklärt werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollten oder Ansprüche auf Schmerzensgeld vorliegen. Dies und weiteres gilt es zu berücksichtigen. Beachten Sie: Sollte die Versicherung des Unfallverursachers zur Zahlung verpflichtet sein, werden auch die Kosten Ihres Anwalts übernommen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, ist dies jedoch von Vorteil. Unsere Kanzlei stellt für Sie die Anfrage auf Kostendeckung.

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Sie wurden von der Polizei verwarnt und fühlen sich zu Unrecht behandelt? Sie haben einen Anhörungsbogen aufgrund einer Ihnen zur Last gelegten Verkehrsordnungswidrigkeit zugesendet bekommen? Oder gar gleich einen Bußgeldbescheid? Sie wollen sich wehren? Nehmen Sie bereits vor dem Ausfüllen eines Anhörungsbogens mit uns Kontakt auf. Beachten Sie: Gegen einen Bußgeldbescheid muss spätestens zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Fahrerlaubnisrecht: Ihr Punktekonto in Flensburg ist voll und Ihnen soll die Fahrerlaubnis entzogen werden? Sie müssen zur MPU? Ihnen wird vorgeworfen im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug/Fahrzeug unter Alkoholeinfluß geführt zu haben – Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht bzw. Ihnen wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir begleiten Sie bei allen Rechtsfragen rund ums Thema Fahrerlaubnis.

Verkehrsstrafrecht: Gegen Sie wird aufgrund einer im Straßenverkehr begangenen Straftat (Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,…) ermittelt. Nun heißt es schnell zu handeln und unbedingt den Rat eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts zu suchen. Vorab. Machen Sie keine Aussagen ohne vorher mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen zu haben, denn dies kann unter Umständen später zu Problemen führen. Wir stehen Ihnen bei und helfen drohende Strafen abzuwenden bzw. zu mildern.

Wir vertreten Sie auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und übernehmen sowohl Ihre Strafverteidigung als auch die Vertretung in Nebenklageverfahren.

Dabei engagieren wir uns gleichermaßen als Wahlverteidiger und – sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt – als Pflichtverteidiger.

Oftmals ist es sinnvoll und für den Beschuldigten günstig, wenn der Verteidiger bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren tätig wird und auf eine Verfahrenseinstellung hinwirkt, so dass es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder zum Erlass eines Strafbefehls kommt. Dabei ist es von großer Wichtigkeit, frühzeitig vom Inhalt der amtlichen Ermittlungsakte Kenntnis zu erlangen. Die Akteneinsicht wird nur dem Strafverteidiger, nicht jedoch dem Beschuldigten selbst gewährt.

Wir stehen Ihnen während der Dauer des gesamten Strafverfahrens, meist einer Phase größter psychischer Belastung, engagiert und einfühlsam zur Seite. Gleichzeitig erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten der Verteidigung und des zu erwartenden Strafmaßes.

Ordnungswidrigkeiten können nicht nur im Straßenverkehr begangen werden. Sei es das bloße Wegwerfen eines Zigarettenstummels in der Innenstadt oder ein Nichteinhalten behördlich vorgeschriebener Normen. Und im Gegensatz zum Straßenverkehr können diese Verstöße mit teils empfindlichen Geldbußen belegt werden.

Wir vertreten Sie in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Und wie auch im Verkehrs- und Strafrecht sollte man von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Um alles weitere kümmern wir uns für Sie.

Wir werden dann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen (was dem Betroffenen nicht gestattet ist) und prüfen, ob der Vorwurf aufgrund der Beweisführung überhaupt sicher zu halten ist. Nicht selten kann man entsprechende Argumente entkräften und so ein Bußgeld abwenden oder mildern.

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Frist zur Verjährung nicht wie im Straßenverkehr drei, sondern sechs Monate. Umso schneller sollten Sie bei derartigen Vorwürfen den Rat eines Rechtsanwalts aufsuchen.

Seit Menschengedenken gab es schon immer den Konkurrenzkampf. Sei es der Nebenbuhler oder der Martkschreier von Gegenüber. In wirtschaftlich schlechteren Zeiten verstärkt sich der Konkurrenzgedanke um ein Vielfaches und Manchem scheint jedes Mittel recht. Zudem sind mit dem steigenden Technologisierungsgrad sind die Möglichkeiten Werbung zu betreiben fast schon grenzenlos. Entsprechend wird es auch schwerer den Überblick zu bahalten, was möglich ist und was überhaupt erlaubt ist.

Wir beraten Sie auf der einen Seite in Fragen rund ums Thema Wettbewerbsrecht. Wir klären Sie auf, was erlaubt ist und was nicht. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, Ihre Interessen zu wahren und sie vor unlauteren Angriffen Ihrer Konkurrenten zu schützen.

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Abmahnungen (berechtigte und unberechtigte) deutlich zugenommen. Egal wie abwegig die Anschuldigungen sind, sollten Sie diese Abmahnungen sehr ernst nehmen, um nicht in ein kostspieliges Gerichtsverfahren verwickelt zu werden. In derartigen Angelegenheiten empfiehlt es sich immer, sich anwaltlich beraten zu lassen. Augrund der gesetzten Fristen scheint eine schnelle Kontaktaufnahme zur Kanzlei empfehlenswert.

In keinem Fall sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterzeichnen. Diese verpflichten Sie meist zu mehr als Sie überhaupt müssten, was im übrigen dann für eine Dauer von 30 Jahren wirksam ist. Auch ist der angesetzte Gegenstandswert meist überhöht.

Gleichzeitig beraten wir Sie natürlich auch, wenn Sie einen Mitbewerber abmahnen möchten.

Vertrag kommt von Vertragen – dieser soll spätere Reibungspunkte vermeiden und die gewollte Vorgehensweise zweier oder mehrerer Parteien miteinander klar regeln. Auch kann man grundsätzlich in Verträgen vereinbaren was man möchte, solange dies nicht gegen gewisse gesetzliche Restriktionen verstößt. So treten in vielen Fällen bei der Einhaltung der Ausgestaltung der vertraglich festgelegten Regelungen immer wieder Verstöße auf.

Bei Fragestellungen nach der Wirksamkeit des Vertrages, des Umfanges aller Rechte und Pflichten und der bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten Sie bei Rechtsanwalt Tilman Fischer rechtliche und konzeptionelle Unterstützung. Des weiteren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Normen.

Das Mietrecht umfasst als Rechtsgebiet alle Fragen rund um das Verhältnis zwischen dem Vermieter und Mieter von Wohnraum oder Gewerberäumen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Wesentlichen in den §§ 535 ff BGB.

  • Ist die Mieterhöhung gerechtfertigt?
  • Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
  • Ist die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung korrekt?
  • Wann ist es dem Mieter zuzumuten, Beschädigungen in der Wohnung selbst zu beheben
  • Wann steht dem Mieter Mietminderung zu?
  • Ist die Kündigung des Vermieters berechtigt?
  • Welche Kündigungsfristen haben Vermieter und Mieter jeweils zu beachten?
  • Muss der Vermieter Mängel an der Wohnung beseitigen?
  • Wie hat der Mieter die Wohnung bei Auszug zu verlassen?

In all diesen und vielen anderen Fragen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Selbstverständlich erstellen wir auch Mietverträge oder Gewerbemietverträge nach Ihren persönlichen Wünschen und Belangen oder überprüfen einen bereits bestehenden Vertrag.

“Verklag du doch erstmal einen Arzt! Da bekommt man ja nie Recht.” Solche Aussagen hört man immer wieder. Daher haben wir uns gezielt mit dem Fachbereich Arzthaftungsrecht auseinandergesetzt, denn Opfer von Behandlungsfehlern tragen meist ein sehr schweres Schicksal. Nicht selten ist die Existenz der ganzen Familie gefährdet oder der Betroffene muss mit Problemen wie Schmerzen und Ängsten den Alltag durchstehen.

Wir kennen die Ängste und Bedürfnisse der Betroffenen und stehen als kompetenter Berater zur Verfügung. Wir klären auf was rechtlich möglich, was wir tun könnten und wie es weitergehen könnte. Somit versuchen wir Ihnen zumindest eine Last von den Schultern zu nehmen und stehen Ihnen in dieser schwierigen Lebenslage bei.

Es vergeht kaum ein Monat indem man nicht mit den Behörden in Berührung kommt. Bauanträge, Inanspruchnahme staatl. Leistungen oder auch Kostenbeteiligungen an Kanal- und Straßensanierungen fallen in diesen Rechtsbereich. Freilich kann man diese Liste noch endlos fortsetzen. Da es jedoch für den normalen Bürger kaum noch möglich ist, sich im Dschungel der Bürokratie zu bewegen, ohne dass man den Überblick verliert oder gar benachteiligt wird, sollte man in schwierigeren Fällen den Rat eines Fachmannes aufsuchen.

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Es ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.

Das Sozialrecht vereint zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche

Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung),
soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung),
Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Die Anwaltskanzklei Fischer steht Ihnen in diesen Fällen kompetent zur Seite und wird sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Behörden gegenüber kümmern.